Zollfreilager

Ein Zollfreilager ist ein Lager außerhalb des EU-Zollgebiets, in dem Silber, Platin und Palladium ohne Einfuhrumsatzsteuer liegen. Wie es funktioniert, warum es für Silber wichtig ist und was du dafür aufgibst.

Ein Zollfreilager ist ein zollrechtlich überwachtes Lager außerhalb des Zollgebiets der EU, meist in der Schweiz oder in Liechtenstein, in dem Edelmetall liegt, ohne dass Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Die Steuer wird erst fällig, wenn das Metall das Lager verlässt und in die EU eingeführt wird. Für Gold spielt das keine Rolle, weil Anlagegold ohnehin umsatzsteuerfrei ist; für Silber, Platin und Palladium mit 19 % Umsatzsteuer in Deutschland macht es den Unterschied zwischen einem Aufgeld von wenigen Prozent und einem Aufschlag von einem Fünftel.

Praktisch kaufst du bei einem Händler, der das Metall direkt in das Zollfreilager liefert und dir einen Lagerschein oder Einlieferungsbeleg ausstellt; du zahlst dafür jährliche Lagergebühren, meist einen Bruchteil eines Prozents des Werts, plus Versicherung. Beim Verkauf aus dem Lager an den Händler oder einen anderen Kunden fällt wieder keine Umsatzsteuer an, weil das Metall die EU nie erreicht hat. Erst wenn du dir die Barren nach Hause liefern lässt, zahlst du die 19 % auf den dann geltenden Wert.

Dafür gibst du etwas auf: Du hast das Metall nicht in der Hand und bist auf Lagerbetreiber, Versicherung und die Rechtsordnung des Lagerlandes angewiesen. Achte auf eine Einzelverwahrung mit Seriennummern, die auf deinen Namen ausgewiesen sind, und nicht nur auf einen Anspruch gegen den Händler. Die Spekulationsfrist des § 23 EStG läuft im Zollfreilager genauso wie zu Hause. In der Aevumex-App erfasst du gelagertes Metall mit dem Lagerort als Notiz; die Bewertung ist dieselbe. Information, keine Steuer- oder Anlageberatung.

Häufige Fragen

Spare ich im Zollfreilager wirklich die Mehrwertsteuer?

Du schiebst sie auf. Solange das Silber im Lager bleibt oder von dort verkauft wird, fällt keine Umsatzsteuer an. Holst du es in die EU, zahlst du 19 % auf den Wert zu diesem Zeitpunkt.

Gehört mir das Silber im Zollfreilager?

Bei einer Einzelverwahrung mit Seriennummern auf deinen Namen ja, das Metall ist dann Sondervermögen und fällt bei einer Insolvenz des Händlers nicht in dessen Masse. Bei einer Sammelverwahrung oder einem bloßen Lieferanspruch hast du eine Forderung, kein Eigentum an bestimmten Barren.

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